29.05.09/16:15/Hamburg/ap +++ Mildes Urteil für Rabenmutter: Nur 6 Monate auf Bewährung, die kleine Jaqueline darf weiter bei ihr bleiben! +++

Sie überließ ihre kleine, schwer verletzte Tochter der Babysitterin und weigerte sich, mit dem Kind zum Arzt zu gehen. Trotzdem bleibt Nina R. auf freiem Fuß, die kleine Jaqueline darf weiter bei ihr leben. 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorgepflicht sowie Körperverletzung durch Unterlassen, so lautet das Urteil gegen die 25jährige. Zugute kam der Angeklagten, dass sie ein umfangreiches Geständnis ablegte.
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil“, sagte ihr Verteidiger nach Ende des Prozesses.
Die beiden ebenfalls geständigen Mitangeklagten wurden zu 4 bzw. 3 Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Zu der Babysitterin Tanja G., die dem Kind durch ihre beispiellose Zivilcourage vermutlich das Leben rettete, sagte der Richter vor ihrer Zeugenaussage: „Ich bin froh darüber, dass es Sie damals gegeben hat.“

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28.05.09/09:00/Hamburg/ap +++ Prozess gegen Rabenmutter: Kleine „Jaqueline" (3) schwer sexuell missbraucht – Mutter wollte Vergewaltiger schützen und riskierte Leben ihres schwer verletzten Kindes!
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„Jaquelines Mutter muss endlich dafür bestraft werden, dass sie ihrer kleinen Tochter nicht geholfen und sie nicht beschützt hat!" Deutliche Worte von Babysitterin Tanja G., die der kleinen Jaqueline (heute 6, Name geändert) durch ihre beispiellose Zivilcourage vermutlich das Leben rettete.

Fast 3 Jahre ist es inzwischen her – die schrecklichen Bilder von Jaquelines Misshandlungen wird Tanja G. wohl niemals vergessen: „Die Kleine konnte kaum noch aus den Augen gucken, überall blaue Flecken. Ihr Kopf sah aus wie bei einem Alien, weil die Schwellung so stark war." Unfassbar: Jaquelines Mutter Nina R. (25) hatte die Vergewaltigung ihres Kindes weder angezeigt, noch hatte sie mit dem Kind einen Arzt aufgesucht. Sie ging einfach auf eine Party, während ihre kleine Tochter schwer verletzt durch die Tat unter Schmerzen litt! Ihr Kind lieferte sie bei Babysitterin Tanja G. ab, spielte die offensichtlichen Verletzungen herunter. Indem sie ihrem Kind eine Skibrille aufsetzte, versuchte Nina R. sogar noch, die blauen Flecken und Schwellungen an den Augen des Kindes zu kaschieren!

Die Babysitterin, eine junge Frau, selbst Mutter von 4 Kindern, handelte sofort: sie brachte das Kind ins Krankenhaus, wo es auf der Intensivstation behandelt wurde. Unfassbar: Jaquelines Mutter versuchte damals, den Täter – ihren Lebensgefährten – zu decken. Wenn Tanja G. mit der Kleinen nicht zum Arzt gegangen wäre, wäre die Tat niemals herausgekommen.

Am Freitag (29.05.) muss sich nun endlich Mutter Nina R. vor Gericht verantworten: Wegen Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht und wegen Körperverletzung durch Unterlassen.

+++ PROZESSAUFTAKT, morgen, Freitag, 29.05.2009, 12:30 UHR – wir sind vor Ort, begleiten exklusiv die Babysitterin zum Prozess, sie muss als Zeugin aussagen! +++

Der Prozess gegen Nina R. sollte ursprünglich schon vor einem Jahr stattfinden, doch das Gericht verschob den Termin – weil Nina R. schon wieder mit dem nächsten Kind schwanger war! Das Baby ist inzwischen auf der Welt, und auch die kleine Jaqueline lebt weiterhin bei der Frau, die ihre Augen vor den Misshandlungen ihrer Tochter verschloss. Das Jugendamt hatte den Fall damals geprüft und entschieden, dass Mutter und Kind zusammenbleiben dürfen – allerdings nur, wenn sie unter Aufsicht in einem Heim für alleinerziehende Mütter leben. Das gilt auch für das neue Kind von Nina R., das sie im Laufe des vergangenen Jahres zur Welt brachte.

Auch für Tanja G. ist der Freitag ein sehr wichtiger Tag, denn sie wird als Hauptzeugin gegen Nina R. aussagen. Vor der Begegnung mit der Angeklagten hat Tanja G. keine Angst, im Gegenteil: „Ich möchte sie unbedingt ansprechen und sie fragen, warum sie nicht für ihre Tochter da war, und warum der Mann ihr wichtiger war als ihr Kind!“

Tanja G. erinnert sich, als ob es erst gestern war. Nina R. präsentierte sonderbare Ausreden – zum Beispiel zu den erschreckenden blauen Flecken zwischen den Beinen des Kindes: „Sie hat gesagt, wenn ich die Kleine bade, soll ich mich nicht wundern. Da hätte angeblich ein anderer Junge ihr beim Spielen immer mit einem Plastikschwert zwischen die Beine gehauen.“

Die Babysitterin Tanja G. brachte das Kind sofort ins Krankenhaus. Sie handelte damit gegen den Willen der Mutter. Aber das war der mutigen Frau egal. Sie bewies Zivilcourage und handelte.

„Das war damals die absolut richtige Entscheidung, und ich würde jederzeit wieder so handeln. Wer weiß, ob die Kleine die Nacht sonst überlebt hätte."

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20.05.09/16:00/UPDATE 17:30 Uhr/Oldenburg/ir +++ Holzklotzwerfer Nikolai H. zu lebenslanger Haft verurteilt - Verteidiger kündigen Revision an! +++

Das Urteil lautet lebenslang: Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke hat das Landgericht Oldenburg den Angeklagten Nikolai H. schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige am Ostersonntag 2008 mit einem Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke die zweifache Mutter Olga K. ermordet hat. Außerdem wurde er des dreifachen versuchten Mordes und des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig befunden. Nikolai H. habe billigend in Kauf genommen, das Fahrzeug zu treffen und damit den Tod von Menschen zu verursachen, sagte der vorsitzende Richter Sebastian Bührmann in seiner Urteilsbegründung

Damit entsprach das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte in dem Indizienprozess auf Freispruch plädiert, weil die Beweise für die Schuld seines Mandanten seiner Meinung nach nicht ausreichten.

In seiner Urteilsbegründung stützte sich das Gericht auf insgesamt vier Beweise, die Nikolai H. als Täter überführten: als wichtigsten Beweis wertete das Gericht die gesamten Äußerungen des Angeklagten gegenüber der Polizei und dem Haftrichter. Zentrale Säule darin: das Geständnis gegenüber der Polizei. Des weiteren ergab eine bodenkundliche Untersuchung, dass der Holzklotz eindeutig vom Grundstück des Angeklagten stammte. Ein weiterer Beweis für die Schuld des Angeklagten ist nach Ansicht des Gerichts die Funkzellenauswertung, die belegt, dass Nikolai H. zur Tatzeit auf der Brücke war. Als letzten Beweis für die Schuld des Angeklagten führte das Gericht die Aussagen der beiden Mithäftlinge an, denen gegenüber Nikolai H. die Tat mehrfach gestanden hatte.

Nikolai H. hatte sein Geständnis widerrufen - Begründung: er habe nur gestanden, um einen Jugendlichen zu entlasten, der ins Visier der Ermittler geraten war. In die Mutter dieses Jungen sei er verliebt gewesen und habe gehofft, sie auf diese Weise für sich einnehmen zu können. Richter Sebastian Bührmann erklärte, diese Begründung sei absurd.

Als entlastend für den Angeklagten könne auch nicht die Tatsache gelten, dass in dessen Garten keine weiteren Holzklötze gefunden wurden, die vom selben Baum stammten wie die Tatwaffe. Vielmehr stammten praktisch alle im Garten sichergestellten Holzklötze von unterschiedlichen Bäumen.

Der Angeklagte machte den Eindruck, als habe er das Urteil erwartet, er nahm es unbewegt entgegen und sah dabei zu Boden. Erst als der Schuldspruch ausgesprochen war, sah er hoch zum Witwer des Opfers. Die Blicke der Beiden trafen sich kurz, sofort sah der Angeklagte wieder zu Boden und hörte weiter der Urteilsbegründung zu. Als der Richter darlegte, wie oft man das Handy des Beschudligten am Tatort geortet hatte, lächelte Nikolai H. verächtlich, presste die Lippen zusammen und schüttelte den Kopf.

Mit dem Prozess geht ein Verfahren zuende, bei dem die Verteidigung des Angeklagten immer wieder vergeblich versucht hatte, das Verfahren für ihren Mandanten günstig zu beeinflussen, etwa über Befangenheitsanträge. Innerhalb des Verfahrens hatte die Verteidigung insgesamt 6 Befangenheitsanträge gestellt: Einen gegen die Schöffen, einen gegen den vorsitzenden Richter, zwei gegen die gesamte Kammer und zwei gegen den rechtspsychologischen Gutachter Prof. Max Steller.

Richter Bührmann kritisierte, das Verfahren sei unnötig verzögert worden. Nur allein innerhalb der laufenden Hauptverhandlungen sind 8 Bände Akten à 200 Seiten entstanden. Schuld an dieser Aktenfülle seien unter anderem die vielen Nebelkerzen, die die Verteidigung gezündet habe. So zum Beispiel durch Anträge, die immer wieder darauf abzielten, dass Nikolai H. für die Hauptverhandlung ein Dolmetscher zugestanden werde. Der Richter wies noch mal darauf hin, dass Nikolai H. bereits mehrfach vor Gericht gestanden hat und in keinem dieser Prozesse sei jemals ein Dolmetscher für nötig befunden und beantragt worden. In einem dieser Prozesse sei sogar Herr Koch der Verteidiger des Nikolai H. gewesen, und auch in dieser Verhandlung hätte er keinen Dolmetscher für seinen Mandanten beantragt. Darüber hinaus hätten alle Zeugen, die mit Herrn H. zu tun hatten, ausgesagt, dass er flüssig Deutsch spreche und Deutsch auch gut verstehe.

Mit tröstenden Worten wandte sich Richter Sebastian Bührmann im Gerichtssaal an den Witwer: "Wir alle fühlen tief mit Ihnen. Nur Ihrer Umsicht ist es zu verdanken, dass nicht auch noch Ihre Kinder und Sie selbst ums Leben gekommen sind." Wladimir K. hatte seinen 130 Stundenkilometer schnellen Wagen nach dem Einschlag des tödlichen Geschosses geistesgegenwärtig auf dem Seitenstreifen zum Stehen gebracht und damit noch Schlimmeres verhindert. "Sie haben Ihren Kindern das Leben gerettet, daran müssen Sie immer denken", sagte der Richter weiter. "Was Ihrer Frau passiert ist, das konnten Sie einfach nicht verhindern.“

In seinem Schlusswort sagte der Richter an Nikolai H. gewandt: „Es ist eine grauenvolle und sinnlose Tat und sie hat die Angst der Allgemeinheit in Bezug auf solche Taten geschürt. Ihre Zerstörungswut macht einen fassungslos.“

Unmittelbar nach dem Urteil kündigten Nikolai H.s Verteidiger an, Revision zu beantragen.

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20.05.09/16:00/Oldenburg/ir +++ Urteil: Holzklotzwerfer Nikolai H. muss wegen Mordes lebenslang hinter Gitter - Verteidiger kündigen Revision an! +++

   
Das Urteil lautet lebenslang: Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke hat das Landgericht Oldenburg den Angeklagten Nikolai H. schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige am Ostersonntag 2008 mit einem Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke die zweifache Mutter Olga K. getötet hat. Nikolai H. habe sich des Mordes, des dreifachen versuchten Mordes und des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann in seiner Urteilsbegründung. Nikolai H. habe billigend in Kauf genommen, das Fahrzeug zu treffen.

Damit entsprach das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte in dem Indizienprozess auf Freispruch plädiert, weil die Beweise für die Schuld seines Mandanten seiner Meinung nach nicht ausreichten.

In seiner Urteilsbegründung stützte sich das Gericht auf das Geständnis, das der Angeklagte bei der Polizei abgelegt hatte. Zudem habe die bodenkundliche Untersuchung ergeben, dass der Holzklotz vom Grundstück des Angeklagten stammte. Ein weiteres Indiz für die Schuld des Angeklagten seien die ausgewerteten Handydaten, die belegten, dass Nikolai H. zur Tatzeit auf der Brücke war.

Der Angeklagte sah aus, als habe er das Urteil erwart. Bevor der Richter mit der Urteilsbegründung begann, trafen sich die Blicke von Nikolai H. und dem Witwer der getöteten Olga K. Sofort sah der Angeklagte wieder zu Boden. Als der Richter darlegte, wie oft man sei Handy am Tatort geortet hatte, lächelte Nikolai H. verächtlich, presste die Lippen zusammen und schüttelte den Kopf.

Mit tröstenden Worten wandte sich Richter Sebastian Bührmann im Gerichtssaal an den Witwer: "Wir alle fühlen tief mit Ihnen. Nur Ihrer Umsicht ist es zu verdanken, dass nicht auch noch Ihre Kinder und Sie selbst ums Leben gekommen sind." Wladimir K. hatte seinen 130 Stundenkilometer schnellen Wagen nach dem Einschlag des tödlichen Geschosses geistesgegenwärtig auf dem Seitenstreifen zum Stehen gebracht und somit noch Schlimmeres verhindert. "Sie haben Ihren Kindern das Leben gerettet, daran müssen Sie immer denken", sagte der Richter weiter. "Das was Ihrer Frau passiert ist, konnten Sie einfach nicht verhindern."


Unmittelbar nach dem Urteil kündigten Nikolai H.s Verteidiger an, Revision zu beantragen.

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20.05.09/14:05/Oldenburg/ir +++ Holzklotzwerfer wegen Mordes verurteilt! Lebenslange Haft für Nikolai H. (31) +++

Das Urteil steht fest: Lebenslange Haft für Nikolai H.! Das Landgericht Oldenburg hat den 31jährigen des Mordes an der zweifachen Mutter Olga K. sowie des dreifachen versuchten Mordes für schuldig befunden. In diesen Minuten beginnt der Richter vor dem Landgericht Oldenburg mit der Begründung seines Urteils. Wir berichten in Kürze an dieser Stelle nach.

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19.05.09/16:00/Oldenburg/ir +++ MITTWOCH, 20.5.09 - Urteil im Prozess gegen den mutmasslichen Holzklotzwerfer Nikolai H. erwartet - wir sind vor Ort! +++

FREISPRUCH - forderte der Rechtsanwalt des Angeklagten Nikolai H. heute für seinen Mandanten. Verteidiger Matthias Koch begründete, die Beweise seien nicht ausreichend für eine Verurteilung.
Es täte ihm leid, was mit der Frau passiert sei, liess der Angeklagte ausserdem über seinen Anwalt dem Witwer Wladimir K. ausrichten. Auf sein Recht, vor dem Urteil selbst ein letztes Wort zu allem zu sagen, verzichtete Nikolai H.

Nebenklage und Staatsanwaltschaft sehen die Schuld des gebürtigen Kasachen als erwiesen an, sie hatten gestern vor dem Landgericht Oldenburg lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Er sei schuldig des Mordes, des dreifachen versuchten Mordes, sowie schuldig des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Olga K. war vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Ehemannes am Ostersonntag 2008 auf der A 29 auf dem Beifahrersitz des Familienautos von dem Holzklotz erschlagen worden. Die Familie war auf dem Heimweg von einem kleinen Osterurlaub zurück nach Telgte. Nikolai H. hatte in mehreren Vernehmungen vor Polizei und Haftrichter gestanden, er sei derjenige gewesen, der den Klotz von der Brücke habe fallen lassen. Auch zwei Mitgefangenen gegenüber soll er die Tat eingeräumt haben. Nach seiner Verhaftung hatte er sein Geständnis widerrufen.

Gut eine Woche vor seiner Verhaftung hatte HAMBURG on air ein Interview mit Nikolai H. führen können. Als Zeuge, der den Holzklotz auf der Autobahnbrücke gesehen haben wollte, war er uns als interessanter Gesprächspartner erschienen. Im Vorgespräch erzählte Nikolai H. dann, die Polizei sei schon häufiger bei ihm gewesen und habe ihn befragt. Als uns ein Holzklotzstapel in seinem Garten auffiel, berichtete er, dieser Stapel sei jetzt viel kleiner. Die Polizei habe sicher ca. 20 Klötze mitgenommen. Nach diesen Informationen fragten wir ihn im Interview auf der Brücke, ob er der Täter sei. Er stritt es ab. Eine Woche darauf gestand er dann - vor der Polizei. Nach einem Anwaltswechsel widerrief er dann. Er sei nicht der Täter.

Morgen um 14 Uhr soll das Urteil fallen - wir sind vor Ort!

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18.05.09/16:00/Oldenburg/ir +++ Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern Lebenslang für mutmaßlichen Holzklotzwerfer Nikolai H.! +++

Es wird eng für Nikolai H.: Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von Oldenburg haben heute sowohl Staatsanwaltschaft, als auch Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 31jährigen gefordert. Eine Flut von Anträgen der Verteidigung hatte die Plädoyers heute zunächst verzögert. Der Anwalt forderte unter anderem, die Hauptverhandlung am Landgericht zu wiederholen, weil sein Mandant keinen Dolmetscher hatte. Weiter beantrage er, einen Lügendetektortest mit Nikolai H. durchzuführen. Er beantragte außerdem, Prof. Max Steller, den rechtspsychologischen Gutachter, wegen Befangenheit abzulehnen, unter anderem weil er den Beschuldigten nie persönlich aufgesucht habe. Die Richter lehnten jedoch alle Anträge des Verteidigers ab.

Staatsanwalt Stefan Schmidt forderte in seinem circa 30 Seiten umfassenden Plädoyer eine lebenslange Haft für den Beschuldigten; er sei schuldig des Mordes. Das Mordmerkmal Heimtücke sei erfüllt. Auch wenn der Beschuldigte die Frau im Auto nicht habe töten wollen, sei er trotzdem des Mordes schuldig, weil die möglichen tödlichen Auswirkungen eines solchen Holzklotzwurfs jedem klar sein müssen. Insofern habe er den Tod der Menschen in dem Auto billigend in Kauf genommen. Nebenklagevertreter Oliver Niedostadek schloss sich mit seinem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft an. Am Ende richtete Niedostadek das Wort direkt an den Angeklagten: "Ich weiß nicht, was Sie an dem Tag geritten hat. Sie sind selber mal in einen schweren Autounfall verwickelt gewesen, Sie wissen also aus persönlicher Erfahrung, wie verheerend Autounfälle ausgehen können."

Als Staatsanwalt Stefan Schmidt nochmal die Einzelheiten des Unfallhergangs wiederholte, wurde Witwer Wladimir K. von seinen Gefühlen überwältigt und musste sich immer wieder Tränen wegwischen. Nikolai H. verfolgte die Plädoyers, ohne den Nebenklagevertreter oder den Staatsanwalt auch nur eines Blickes zu würdigen. Er fläzte sich mit dem Oberkörper über den Tisch, stützte den Kopf in die Hand und starrte zur Seite auf die Unterlagen seines Verteidigers. Am Ende des Prozesstages folgte dann noch ein Antrag der Verteidigung, noch einmal stellte Rechtsanwalt Matthias Koch im Namen seines Mandanten den Antrag, die Kammer für befangen zu erklären.

Mit einer Entscheidung wird morgen früh gerechnet. Bereits um 8 Uhr wird das Verfahren fortgesetzt, wenn der Befangenheitsantrag abgelehnt wird, ist die Verteidigung mit ihrem Plädoyer dran. Mit dem Urteil wird Mittwoch um 14 Uhr gerechnet.

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15.05.09/13:00/Hamburg/ir +++ Bewährungsstrafe für Pfusch-Ärztin – Franjos Mutter: „Für mich bleibt sie die Mörderin meines Kindes!“ +++

„Für mich ist sie eine Mörderin und soll in der Hölle schmoren!“ Harte Worte von Jessica W. nach dem Urteil gegen die Frau, die den Tod ihres Kindes zu verantworten hat. Das heutige Berufungsurteil der Richter gegen die Ärztin macht die junge Mutter fassungslos: „Das Urteil ist viel zu mild! Ich wüsste gerne, wie die Richter geurteilt hätten, wenn es ihr Kind wäre!“

Ein Jahr und 6 Monate auf Bewährung, so lautet das Strafmaß gegen die Medizinerin. Die Kammer folgte somit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ein Berufsverbot verhängten die Richter nicht.

„Es kann doch nicht sein, dass die einfach so weiterarbeiten kann! Was ist denn heute noch ein Kinderleben wert?“ fragt Jessica wütend und kämpft mit den Tränen.

Petra O.s Verteidiger Otmar Kury kann mit dem Urteil zufrieden sein, denn die Strafe viel heute deutlich milder aus als noch vor einem Jahr: die Beschuldigte war vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek in der ersten Instanz zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt worden; zusätzlich hatte das Gericht ein 5jähriges Berufsverbot für die Ärztin verhängt. Von einem Triumph spricht Kury dennoch nicht: „Das Urteil ist gerecht, deswegen werden wir keine Rechtsmittel einlegen.“

Das Verfahren um den Tod des kleinen Franjo hat damit heute wohl seinen endgültigen Abschluss gefunden. Für Franjos Familie sind jedoch noch immer viele Fragen unbeantwortet geblieben. Manfred Getzmann, der Jessica W. in Nebenlage vertritt, fasst es so zusammen: „Rechtlich gesehen sind wir heute zu einem Abschluss gekommen. Aber meine Mandantin wird sicherlich noch lange damit ringen müssen, einen Abschluss zu finden.“

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14.05.09/19:00/Hamburg/ir +++ Berufungsprozess - Pfusch-Ärztin will nicht ins Gefängnis – ihretwegen starb der kleine Franjo (4)! +++

„Sie soll ins Gefängnis, dort kann sie am besten darüber nachdenken, was sie meinem Franjo angetan hat!" Worte von Jessica W. (31) einen Tag vor dem Berufungsprozess gegen die Ärztin, die den Tod ihres Sohnes Franjo (4) verschuldet hat.

Weil die Ärztin (53) ihrem Kind eine falsche Infusion gab, musste der kleine Junge im Alter von 4 Jahren sterben.
Der Amtsrichter wollte die Ärztin wegen ihres fatalen Behandlungsfehlers sogar ins Gefängnis schicken! Aber das Urteil wurde nicht rechtskräftig.

Fast genau vor einem Jahr hatte das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek das Urteil gegen die Ärztin gefällt: 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe plus ein 5-(rpt: 5)jähriges Berufsverbot.

Der Richter ging in seinem Urteil über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die nur 1 Jahr und 6 Monate, wahlweise eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert hatte.

Mutter Jessica W. konnte damals ihr Glück kaum fassen: „Die Frau, die Franjo das angetan hat, muss ins Gefängnis und das ist mehr, als ich erhofft hatte." Aber die Verteidigung ging in Berufung, denn Gefängnis wegen eines Ärztefehlers – das ist ein ungewöhnlich hartes Urteil.

Es wird damit gerechnet, dass die Ärztin am Ende mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. „Das erscheint zumindest nicht unwahrscheinlich," sagt Wilhelm Möllers von der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Am (morgigen) Freitag um 9 Uhr wird das Strafmaß in nächster Instanz vor dem Landgericht gegen die Ärztin neu verhandelt und das Urteil gegebenenfalls korrigiert, die Verhandlung wird bis zur Entscheidung vermutlich nur wenige Stunden dauern. Wir sind vor Ort und begleiten Franjos Mutter zum Prozess!

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