26.06.09/15:00/Stade/ir +++ Urteil: Gericht entscheidet: Keine Tötung auf Verlangen - es war Totschlag! Hamburger Hausfrau (52) muss für 4 Jahre in Haft, weil sie eine alte Dame erwürgte! +++

Die Hausfrau aus den Elbvororten muss für 4 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Stade sprach heute das mit Spannung erwartete Urteil gegen die Hamburgerin, die die Kaffee-Erbin Verena Jansen laut eigenem Geständnis erwürgt hat. Das Gericht verurteilte die 52jährige wegen Totschlags - in einem minderschweren Fall. Sie hatte angegeben, die 75jährige Verena Jansen auf deren eigenes Verlangen hin getötet zu haben. Doch nach Überzeugung der Richter hat das Opfer in Wirklichkeit nicht sterben wollen.

Die 52jährige Frau hatte ihre Bekannte aus dem feinen Blankenese im vergangenen Sommer getötet. Sie erwürgte die 75Jährige in einem Maisfeld im Landkreis Stade. Die Polizei hatte nach dem Leichenfund zunächst vor einem Rätsel gestanden. Wer war die alte Dame? Niemand hatte sie vermisst gemeldet. Erst sechs Wochen später, nachdem die Sendung Aktenzeichen XY berichtet hatte, kamen die Ermittler der Angeklagten auf die Spur.

Es ist ein ungewöhnliches Delikt. Selten begehen Frauen solch brutale Gewalttaten, die alte Dame hat laut rechtsmedizinischem Gutachter einen minutenlangen Todeskampf erlitten. Nicht unbedingt ein Tod, den man sich aussucht, wenn man sterben möchte. Nach Auffassung des Gerichts wollte Verena Jansen möglicherweise wirklich sterben, doch nachdem sie einen Schluck der von Täterin und Opfer vorbereiteten Giftmischung genommen hatte, schleuderte das Glas weg. Das Gericht schloss daraus: Das Opfer hatte es sich anders überlegt. Die Frau habe sich daraufhin im Affekt auf ihr Opfer gestürzt, es zu Boden gerungen und es erwürgt, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht folgte mit diesem Urteil teilweise der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte. Verteidigerin Katrin Bartels hatte dagegen auf nicht schuldig des Totschlags und auf eine 2jährige Haftstrafe mit Aussetzung zur Bewährung plädiert. Die Rechtsanwältin will nun prüfen, ob sie Revision beantragt.

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10.06.09/06:30/Hamburg/ir/ UPDATE 12.06.09 +++ Ein Wunder: Junger Mann überlebte Messerstich ins Herz, jetzt spricht er! Polizei glaubt: Täter auf Überwachungskamera-Aufnahmen zu sehen! +++

„Am 30. Mai feiere ich ab jetzt meinen zweiten Geburtstag,“ sagt Roman R. Der 26jährige sitzt in eine Wolldecke eingemummelt in der Wohnung seiner Eltern und sieht sich Fotos auf seinem Handy an. Auf den Bildern ist er selbst zu sehen, in der Klinik, an Tropf und Monitore angeschlossen. Die Aufnahmen zeigen ihn auf der Intensivstation, als er noch in Lebensgefahr schwebt. Zwei Tage musste er bangen, bis die Ärzte endlich Entwarnung gaben und er „über den Berg“ war.

Die brutale Messerattacke gegen den jungen Hamburger ist erst 9 Tage her. Es ist die nach von Freitag auf Samstag des Pfingstwochenendes, Roman ist mit seinem Bruder und Freunden auf dem Hamburger Kiez, der Reeperbahn, unterwegs. Nach einem versehentlichen Anrempler werden die jungen Männer von einer zweiten Gruppe erst mit Fäusten, dann mit einem Messer attackiert. Getroffen wird Roman, unter anderem direkt ins Herz, fast einen Zentimeter tief, die Verletzung war lebensgefährlich und beinahe tödlich. Die Angreifer flüchten unerkannt.
Dass seit Dezember 2007 auf dem Hamburger Kiez ein Waffenverbot gilt, hatte die Gruppe nicht davon abgehalten, Messer mit auf die Reeperbahn zu bringen.

„Ich hatte Wahnsinns-Glück, haben mir die Ärzte immer wieder gesagt, nur einen Millimeter weiter rechts oder links und ich wäre sofort tot gewesen.“ erzählt Roman.
Er spricht gedämpft, laut reden tut weh, genauso wie niesen, gähnen oder Schluckauf. Er hofft, dass er nächste Woche wieder arbeiten darf, derzeit ist daran noch nicht zu denken. Auch gehen kann er nur langsam, er ist kurzatmig.

Das Überwachungsvideo zeigt, wie eine Gruppe Verdächtiger später auf dem U-Bahnhof herum herumscherzt. Vermutlich die Täter, glaubt die Polizei.

Zum ersten Mal seit der Tat kann Roman wieder lächeln. Denn während unseres Interviews veröffentlicht die Polizei eine Pressemitteilung: Der erste der 4 Männer, die auf dem Video zu sehen sind, hat sich bei der Polizei gestellt. Ein 21jähriger Mann aus Hamburg-Altona. Bis zum 12.6. melden sich auch die anderen Drei. Sie räumen ein, die Männer auf den Aufnahmen zu sein, zum Tatvorwurf schweigen sie.

Eine Mitschuld des Opfers Roman schliesst die Polizei aus: „Wer hier Opfer und wer Täter ist, das ist für die Polizei gar keine Frage, hier ist ein junger Mann beinahe tödlich verletzt worden und nach den Tätern fahnden wir,“ sagt Ralf Meyer von der Polizei.

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10.06.09/09:00/Hamburg/ir +++ Frau lebt mit Schwein „Paloma“ auf Etagenwohnung – jetzt droht Ärger mit Tierschutzverein! +++

Wenn Mico (36) mit Paddy und Paloma an der Leine zum Einkaufen marschiert, dreht sich halb Hamburg-Borgfelde nach ihr um. Denn Paloma ist ein Schwein – und was für eins. Riesiger Hängebauch, lautes Grunzen, und das beinahe permanent.
Das Grunzen ist völlig normal, erklärt Mico. „Das „Eh“ ist so ein Geräusch für „Ich bin hier, Du bist hier! Gib mal ein Wort zurück. Dann gibt es noch andere Laute, wie „Grgrgr“ – dann will sie Frieden schaffen.“
Und mit diesen Worten bindet sie Schwein und Hund am Fahrradständer des Supermarkts an und verschwindet im Laden. Sau und Hund warten solange einträchtig vor dem Geschäft, bestaunt von Passanten.

Die 500 Meter Weges von der Haustür zum Laden können übrigens locker mal eine halbe Stunde dauern. Paloma hat ihren eigenen Kopf und lässt sich gern mal Zeit. Dazu ständig die Fragen von Passanten: Was ist das denn? Die ist ja süß! Darf ich mal streicheln?

Mico, die Schweinemama, lebt mit der Sau Paloma (2), dem Jack-Russel-Terrier Paddy (11) auf knapp 70 Quadratmetern im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses in Hamburg-Borgfelde. Das Schwein schläft dort mit dem Hund in einer großen Waschschüssel. 2x am Tag muss die Sau vor die Tür. Gassi gehen. Das ist ein Akt. Paloma ist genervt, 66 Kilo auf so kurzen Beinen über eine Treppe bewegen, das ist arg anstrengend, entsprechend wird empört gegrunzt. Die Nachbarn stört’s nicht: „Der Hund ist lauter.“ sagt einer. Auch der Vermieter duldet die Sau.

Paloma ist ein Geschenk eines Kunden, erzählt Mico, (Beruf: Kommunikations-Coach). Leichtsinnig hatte sie dem Mann gegenüber geäußert, ein Hängebauchschwein im TV entdeckt zu haben, es sei so niedlich gewesen. Prompt schenkte ihr der Kunde eins.
Seitdem sind die Abende für die Single-Frau gemütlicher geworden. Abends sitzt sie im Wohnzimmer, den Hund hat sie rechts, die Sau links im Arm und Einsamkeit kommt da nicht auf.

Die Wohnung in Borgfelde soll allerdings keine Dauerlösung für die Sau sein. „Wir hatten vorher ein Haus mit 1000 QM Garten auf dem Land, da mussten wir raus. Aber so was suchen wir jetzt wieder“ sagt Mico.
Das ist auch wichtig, sonst droht Ärger mit dem Tierschutzverein. „Ein Schwein auf der Etage, das ist nicht artgerecht. Wenn das so bleibt, werden wir einschreiten“, sagt der Hamburger Tierschutzverein.

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03.06.09/13:00/Berlin/ir +++ Enge Freundin von Absturz-Opfer Alex C. weint: „Hoffentlich treibt er noch irgendwo im Atlantik, vielleicht hat er es ja geschafft!“ +++

Weinend sitzt Anna V. in ihrer kleinen Studentenwohnung in Berlin-Kreuzberg. Fassungslos blättert sie durchs Abi-Jahrbuch, sieht sich die vielen lustigen Fotos an, die sie in ihrer Abi-Zeit zusammen gemacht haben. Immer dabei und immer mit einem Lachen auf dem Gesicht: der beliebte Alex C.
Immer wieder starrt die 27jährige auf die Seite aus dem Abi-Jahrbuch, wo Alex C. seine Zukunftsträume schildert, wo er von einem Sonntagsfrühstück mit seiner Frau träumt, von einem Beruf als Rechtsanwalt und dem Jura-Studium, auf das er so große Lust hatte. "Er war so ein Kämpfer", sagt Anna leise. Die größte Hoffnung der Studentin ist, dass Alex noch lebt. "Vielleicht hat er sich mit einer Schwimmweste gerettet und treibt vielleicht noch irgendwo im Ozean..."
Der 25jährige Alex C. war nach Brasilien gereist, um dort eine Bekannte zu besuchen. Anna und Alex kannten sich seit der Grundschule, haben auf dem Gymnasium zusammen den Geschichte-Leistungskurs besucht. Annas beste Freundin war 10 Jahre mit dem Jurastudenten zusammen. Beide hatten immer noch tiefe Verbindung zueinander. "Ich hoffe sehr, dass Alex gemerkt hat, wie sehr wir alle an ihn denken", sagt Anna unter Tränen. "Das hat ihm vielleicht geholfen, wenn wirklich das Schlimmste eingetreten sein sollte..."

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03.06.09/06:00/Berlin/ir +++ Leichenfoto von angeblicher Rosa Luxemburg aufgetaucht - Berliner Charité gewährt erstmals Einblicke in Obduktionsprotokoll – Öffentlichkeit soll bei DNS-Spurensuche helfen! +++

Das Rätselraten um die Leiche der berühmten Sozialistin Rosa Luxemburg geht weiter!

Erstmals hat die Charité Berlin nun Einblick in das Obduktionsprotokoll von 1919 gewährt, sowie ein Leichenfoto der damals untersuchten Leiche gezeigt.
In dem Obduktionsprotokoll heißt es u.a. „Eine messbare Verkürzung der Beine besteht nicht, …die Länge …bis zum äußeren Knöchel beträgt beiderseits 64 cm.“ (Luxemburg hatte ein kürzeres Bein) Oder: „Verletzungen, die mit Sicherheit auf Kolbenschläge zurückzuführen sind, hat es nicht gegeben.“ (Luxemburg war vor ihrem Tode mit einem Gewehrkolbenschlag gegen den Kopf verletzt worden).

„Dieses Foto ist sehr wichtig, da es zeigt, dass die Leiche keinerlei Verletzungen am Handgelenk hat, dabei ist Frau Luxemburg mit Draht an den Handgelenken und den Beinen gefesselt worden. Man hat den Draht mit Gewichten beschwert, um sie dann im Landwehrkanal zu versenken“, erklärt der Chef der Rechtsmedizin der Berliner Charité, Prof. Michael Tsokos, und deutet mit seinem Kugelschreiber auf das Foto.
Tsokos ist sich seiner Sache sicher: „Mir wurde auf jeden Fall klar, dass es ein interessanter Fall ist, der näher untersucht werden muss, als ich eben das historische Obduktionsprotokoll von der angeblichen Rosa Luxemburg gelesen habe, weil mir da klar war: Das kann sie im Leben nicht gewesen sein. Abgesehen von der Körpergröße und der Tatsache, dass die Wasserleiche eine Frau ist, gibt es keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass es sich bei dieser damals obduzierten Frau um Rosa Luxemburg handelt."

Vergangene Woche hatte der Rechtsmediziner eine sogenannte „Fettwachsleiche“ mit bis dato unbekannter Identität präsentiert, die seit Jahrzehnten in der Charité lagert. Hartnäckig halten sich ebenso lange die Gerüchte unter den Charité-Medizinern, diese Leiche könne Rosa Luxemburg sein, deren sterbliche Überreste nicht etwa beigesetzt wurden, sondern vielmehr in Wahrheit die Charité nie verlassen haben. Tsokos begann vor 2,5 Jahren dann, Forschungen anzustellen und hat seitdem viele Indizien zusammengetragen, die daraufhin deuten, dass die Fettwachsleiche tatsächlich Rosa Luxemburg ist.

Tsokos richtet nun einen Appell an die Öffentlichkeit: Er bittet um Hinweise: Wer kennt Nachfahren der Rosa Luxemburg? Wer weiß, ob jemand als Erinnerung an die Frau Kleidungsstücke, Briefe, oder vielleicht sogar Haarlocken aufgehoben hat? Um zu den vielen Indizien eindeutige Klarheit zu bekommen, braucht er DNS-Material, um dieses mit der gefundenen Fettwachsleiche abzugleichen.
„Nach den bisherigen Berichterstattungen bekomme ich schon an die 60 Mails pro Stunde mit Tipps aus der Bevölkerung. Tipps zu Gegenständen oder möglicher Verwandtschaft zu Luxemburg. Das arbeiten wir jetzt alles ab und hoffen einfach“, sagt Tsokos.

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24.06.09/12:00/Hamburg/ir +++ Bürgermeister gesteht Kinderschänderei – Eltern entsetzt über Urteil: Warum nur ein Jahr auf Bewährung? +++

„Das Urteil ist viel zu mild, er hätte hinter Gitter gehört!", findet Britta H.. Ihre heute 10jährige Tochter Maja (Name geändert) ist eines der Opfer, damals war sie gerade 8 Jahre alt. Der Bürgermeister eines kleinen Ortes in einer norddeutschen Gemeinde (Schleswig-Holstein) hatte vier kleine Mädchen sexuell missbraucht – jetzt steht fest: Er kommt mit einem Strafbefehl davon. Das Jungendschöffengericht Itzehoe verurteilte den Bürgermeister vor wenigen Tagen zu einem Jahr Haft ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung, dazu kommt eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro. Weiter hat er die Auflage, seine bereits begonnene Sexualtherapie mindestens ein Jahr fortzusetzen.

Der Mann war selbst war nicht zur Verhandlung erschienen, ließ nur ein umfangreiches Geständnis verlesen. Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft verhängt der Richter daraufhin den Strafbefehl, der einem Urteil gleichkommt. Der Beschuldigte hat 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzureichen. Da er gestanden hat, ist das allerdings wenig wahrscheinlich, vermutet die Staatsanwaltschaft, zumal er sich dann auch persönlich einer Verhandlung stellen müsste.

Opfer Maja: Sie ist eines der Mädchen, die der Bürgermeister immer wieder in sein Rathaus eingeladen hatte. Sie gehört zu einer Gruppe Mädchen, die von dem Bürgermeister regelmäßig eingeladen wurden. Die Kinder liebten den großzügigen Onkel, gingen immer gerne zu ihm ins Rathaus.

Wo diese Taten stattgefunden haben ist auch nach der Verhandlung noch immer unklar – das ließ die Staatsanwaltschaft offen. Majas Mutter sagt: Ich habe die Fotos gesehen, als ich meine Tochter darauf identifizieren musste, sie wurden alle im Dienstzimmer des Bürgermeisters aufgenommen.

Die Vorwürfe waren Ende November 2008 bekannt geworden. Nach einem anonymen Hinweis hatte die Staatsanwalt mit Ermittlungen begonnen. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe zunächst abgestritten. Er habe zwar Fotos von Kindern gemacht, aber ganz harmlose.

Der Bürgermeister ist noch bis Ende Juni offiziell im Amt, ob er seine Versorgungsbezüge behält, ist noch unklar. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
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11.06.09/17:30/Hamburg/ir +++ PROZESSAUFTAKT – Unfallopfer kämpft um Rekordsumme von über 7 Millionen Euro! +++

Grosses Presseaufgebot vor dem Saal A213 des Ziviljustizgebäudes am Hamburger Landgericht!

Eine Frau im Rollstuhl bahnt sich einen Weg durch die Medienvertreter. Es ist Sarah T., 23 Jahre alt, seit viereinhalb Jahren schwerst behindert nach einem Autounfall.

Nach erfolgloser Auseinandersetzung mit dem zuständigen Versicherer, der GENERALI-Versicherung, will sie ihre Forderung nun vor Gericht durchsetzen. Bis zu 8 Millionen Euro werden in Fällen wie dem von Sarah zugesichert, in der Praxis versuchen die Versicherer im Schadensfalle mit einem Bruchteil davonzukommen, erklärt Sarahs Anwalt, Jürgen Hennemann.

Bekommt Sarah recht, dürfte dieser Versicherungs-Rechtsstreit einer der spektakulärsten in der deutschen Geschichte werden.

Der Weg dahin ist allerdings weit: Während Sarah und ihr Anwalt darauf pochen, den Gesamtschaden (u.a. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Pflegekosten) in einer Summe abgegolten zu bekommen, will der Versicherer die Ersatzleistungen zumindest teilweise per Rentenzahlung leisten. Auch das Gericht hält diese Lösung für denkbar. Laut Sarahs Rechtsanwalt hat ein Geschädigter allerdings Anspruch auf eine Einmalzahlung. Darum wird nun gestritten.

Zunächst sollen beide Verhandlungspartner nun noch mal über einen Vergleich nachdenken, sowie einige Unterlagen und Erläuterungen nachliefern.

In drei Wochen soll ein neuer Termin vereinbart werden. Möglich ist eine langwierige Beweisaufnahme.
Die würde sich dann unter anderem auch mit der Behauptung der Versicherung beschäftigen, dass Sarah bei dem Unfall gar nicht angeschnallt war. Die Beweispflicht liegt hierfür beim Versicherer.

Die 23-Jährige Sarah T. ist seit einem Autounfall körperlich schwer behindert, kann sich selbst und ihren Sohn Manuel nicht mehr versorgen und wird überwiegend von ihrer Mutter Brigitte betreut.
Für Sarah T. und ihre Mutter geht es im Kampf mit der Versicherung nicht nur darum, Sarahs Leben in der Zukunft finanziell abzusichern, sondern ihre Lebensqualität in den nächsten Jahren mit allen nur möglichen Mitteln verbessern zu können.
Denn die teuren Therapien schlagen offenbar an, Sarah hat schon viele Fortschritte gemacht.

Die Versicherung GENERALI, bei der der Unfallwagenfahrer versichert war, hat bereits Abschläge in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro gezahlt und leistet darüberhinaus eine monatliche Rente.

Spielt die Generali-Versicherung bei der Klärung der tatsächlichen Summe absichtlich auf Zeit? Laut BDV (Bund der Versicherten) sind solche Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. Mit langwierigen Auseinandersetzungen wollen Versicherungen die Kläger mürbe machen, damit sie am Ende einknicken und sich mit einem Vergleich zufrieden geben.

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