29.01.09/14:00/Hamburg/ir +++ Mildes Urteil gegen Totraser – jetzt spricht die überlebende Krankenschwester: „Nach dem Unfall hat er einfach dagestanden und nichts getan!“ +++
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„Als es passiert war stand er einfach nur daneben und hat nichts gesagt. Seine Entschuldigung jetzt finde ich lächerlich.“ Bei Claudia St. sind heute all die schrecklichen Bilder vom Unfall wieder hochgekommen: wie das Auto von des jungen Mannes plötzlich wie aus dem Nichts auf sie und ihre Freundin Manuela zugeschossen kam und sie mitriss. Wie Manuela im Sterben lag und der Unfallfahrer einfach nur daneben stand und gar nichts tat. „Das Urteil finde ich viel zu gering. Das macht Manuela auch nicht wieder lebendig.“ Der Richterspruch gegen den Unfallverursacher fiel mild aus: 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung lautete das Urteil gegen den 23jährigen. Sein Führerschein bleibt ihm für weitere 9 Monate entzogen. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen – das ist mehr, als der stellvertretende Geschäftsführer einer Kneipe als monatliches Nettoeinkommen zur Verfügung hat. Die Geldstrafe muss er monatlich über einen Zeitraum von 3 Jahren abbezahlen – genauso lange dauert seine Bewährungszeit. „Sie sollen sich jeden Monat an das erinnern, was Sie getan haben“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Während der gesamten Verhandlung wurden der Bruder der getöteten Manuela W. und andere Verwandte von Weinkrämpfen geschüttelt. Bis zur Verhandlung hatte die Familie von Seiten des Angeklagten lediglich eine schriftliche Entschuldigung in Form eines Anwaltsbriefes erhalten. „Es war ein sehr schwerer Schlag für uns, wir waren eine sehr harmonische Familie und jetzt ist alles auseinandergerissen“, sagten Manuela W.’s Eltern heute nach dem Urteil. Verzeihen können sie dem Unfallfahrer nicht. „Den Tod von einem Menschen kann man nicht entschuldigen. Er hat sich vorsätzlich besoffen und sich ins Auto gesetzt.“ KUNDEN:...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail. Haben Sie zu diesem Fall Hinweise für uns? Oder wollen Sie generell mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie an: 040 822 20 37 0 oder schreiben Sie uns eine Mail! |
22.01.09/21:00/Hamburg/ir +++ Jetzt spricht das jüngste Opfer des Triebtäters Reinhard B. (Name geändert): Eddie (14) „Warum lässt der Richter ihn frei? Wir haben Angst!“ +++
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„Ich habe Angst, dass er sich jetzt rächen wird...“ sagt der 14jährige Eddie (Name geändert) leise. Der Junge kann es kaum glauben: Reinhard B. (Name geändert) ist auf freiem Fuß! Schuldig gesprochen, zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt und dennoch frei. Wie geht das? Er hat nun Angst, denn er und andere Jugendliche hatten den Mann angezeigt. Wegen ihnen wird der Kaufmann nun ins Gefängnis müssen. Und Reinhard B. gilt als brutal, ist einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft. Bescheid gesagt hatte dem 14jährigen Opfer niemand. Nicht mal sein Anwalt hatte ihn zum Ausgang des Prozesses angerufen. Er hörte am Abend von uns zum ersten Mal von dem Urteil. Der 51Jährige Verurteilte hatte die schwarzen Ghetto-Kids zu widerlichen Sexspielen verleitet, sie mit Geld, Handys und trendigen Turnschuhen ruhig gestellt. Und Geld ist etwas, das die Jugendlichen aus dem Billstedter Ghetto nötiger brauchten, als irgend etwas. Das wusste der grobschlächtige Bayer. Und er hat es schamlos ausgenutzt. Eddie ist das jüngste, der sechs bekannten Opfer, er war zum Tatzeitpunkt erst 13. Er hatte ein Schülerpraktikum in der Firma gemacht, in der auch F. in leitender Position arbeitet. Eine Firma, die Zeitschriften verkauft. Sie alle sind Jugendliche schwarzafrikanischer Herkunft. Dunkelhäutige Jungs – sie sind das Beuteschema des Reinhold F. Ein halbes Jahr hat Amtsrichter Dr. Klaus Wohlrab dem Verurteilten Zeit gegeben, „seine Sachen zu regeln“, dann erst muss er sich zum Haftantritt einfinden. Das ist der Teil des Deals, den Richter und Staatsanwalt mit der Verteidigung und dem Beschuldigten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt haben. Im Gegenzug gab`s ein Geständnis. Die Abschlussworte des Richters sorgten dann für Fassungslosigkeit bei den Zuschauern im Saal: Sie haben sexuelle Neigungen, die auszuleben in Deutschland bestraft würden, sagte er. Freundlich riet der Richter dem Beschuldigten, er solle doch einfach in Zukunft darauf zu achten, dass die Jungen alt genug sind. Das Ganze hatte er mit den Worten eingeleitet: „Also Sie sind für uns kein Monster.“ Auch das Verhalten des Beschuldigten war ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Von Reue keine Spur, es gab auch keine Entschuldigung an die Opfer. Im Gegenteil: Der Bayer alberte während der Prozesspausen mit seinen Anwälten herum, machte Faxen in die Kamera. Weder Richter noch Staatsanwalt ermahnten ihn. Nach dem Prozess setzte F.s Verteidiger Heiko Granzin noch einen drauf und sagte: Die Opfer sind nicht unschuldig, die haben ja nicht unerhebliche Geldsummen dafür bekommen. Die sind ja nicht gezwungen worden. Es hat sich ja auch nie jemand beklagt. Hinterher sind auf einmal alle sehr traumatisiert und fühlen sich sehr missbraucht! Die Justiz versteht die Aufregung nicht. Wilhelm Möllers von der Staatsanwaltschaft Hamburg sagt: „Dass der Verurteilte erstmal auf freiem Fuß ist, um seine Sachen zu regeln, das ist durchaus übliches Procedere. Bei der U-Haft hatten wir den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, der entfällt ja jetzt, weil der Mann gestanden hat. Meldeauflagen gibt’s für ihn keine, wir kontrollieren ihn nicht, er ist ein freier Mann bis zum Haftantritt. Das ist immer so, wenn ein Haftbefehl aufgehoben ist.“ Vera Falck von der Opferorganisation gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, Dunkelziffer e.V., ist völlig entsetzt über das Ergebnis des Prozesses: „Das ist ein Skandal, denn erstens: Bei Sexualstraftätern gibt es IMMER Wiederholungsgefahr, das sind niemals Einmal-Täter! Und zweitens haben die Opfer jetzt Angst vor Rache! Und natürlich ist da auch eine Fluchtgefahr, wir betreuen hier bei Dunkelziffer sehr viele Kinder, wo die Täter ins Ausland geflohen sind, das ist alles andere als selten! Und dann hat der Täter nicht mal Auflagen bekommen, dass er sich regelmäßig bei der Polizei melden muss!“ KUNDEN:...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail. Haben Sie zu diesem Fall Hinweise für uns? Oder wollen Sie generell mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie an: 040 822 20 37 0 oder schreiben Sie uns eine Mail! |
22.01.09/13:00/Hamburg/ir +++ Kinderschänder trotz Schuldspruch auf freiem Fuß! Reinhard B.(Name geändert) darf 6 Monate in Freiheit bleiben und seine „Sachen regeln“ +++
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Freiheit trotz Schuldspruch: für die Opfer von Reinhard B.(Name geändert) muss dieses Urteil wie eine Ohrfeige wirken. Denn trotz nachgewiesener Schuld darf Kinderschänder Reinhard B. vorerst auf freiem Fuß bleiben! In einem Rechtsgespräch einigte man sich heute vor dem Amtsgericht Hamburg St. Georg darauf, dass der 51jährige nicht härter als mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten belangt werden soll, wenn er ein Geständnis ablegt. Genau für dieses Strafmaß haben auch Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage plädiert. Teil des Deals ist, dass der Angeklagte für ein halbes Jahr auf freien Fuß gesetzt wird, damit er seine „persönlichen Sachen“ regeln darf. Während des Verfahrens wurde immer wieder deutlich, dass der Angeklagte den Prozess nicht sonderlich ernst nahm. Er alberte und scherzte mit seinen Anwälten und schien von vornherein mit einem milden Urteil zu rechnen. Innerhalb des Verfahrens wurde auch deutlich, dass der Angeklagte ein umfangreiches Vorstrafenregister hat: „24 Vorstrafen, das muss man erstmal schaffen“, sagte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Beschuldigte hatte im Zeitraum zwischen 1972-2002 immer wieder vor Gericht gestanden und war verurteilt worden, unter anderem wegen Betrugs, Körperverletzung, Hehlerei, und Diebstahls. KUNDEN:...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail. Haben Sie zu diesem Fall Hinweise für uns? Oder wollen Sie generell mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie an: 040 822 20 37 0 oder schreiben Sie uns eine Mail! |
19.01.09/13:30/Stade/ir +++ Schreien und Wüten - Mutter rastet bei Gericht nach mildem Urteil aus: 4 Monate auf Bewährung für Totfahrer ihres Sohnes Sascha – Verurteilter soll Morddrohungen erhalten haben!! +++
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Die Mutter des getöteten Sascha (26) ist außer sich: Sie brüllt nach Prozess-Ende vor unserer Kamera auf den Angeklagten ein, sagt Dinge wie: „Du hast immer gelogen, schämst Du Dich nicht? Du Schwein, Du Lügner!“ Der Angeklagte reagiert nicht auf sie, verlässt auf schnellstem Wege das Gerichtsgebäude. Das Amtsgericht Stade hatte zuvor geurteilt: Der 37jährige Bäcker bekommt 4 Monate auf Bewährung, außerdem muss er die nachträglich für die Hälfte der Beerdigungskosten des jungen Sascha übernehmen. Die Staatsanwaltschaft sagte vor Prozessbeginn, der Fall sei schwierig und es sei unklar, ob man den Mann überhaupt belangen könne. Fahrlässige Tötung und damit eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Freispruch – alles war drin. Denn fest stand, dass der Unfallfahrer nicht zu schnell gewesen war. Das Gericht musste nun klären, ob man ihm dann daraus einen Vorwurf machen kann, dass er den auf der Straße LIEGENDEN Mann in der dunklen Nacht nicht rechtzeitig gesehen hat und reagiert hat. Nachdem sich das Gericht heute mit einem Gutachter Sicherheit verschafft hat, steht nun fest: Jeder von uns muss so fahren, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke noch bremsen kann. Und das konnte der Autofahrer nicht, da er kein Fernlicht anhatte. Hätte er es angehabt, hätte er den Mann auf der Straße vermutlich rechtzeitig erkannt und hätte noch regieren können. Dennoch ist die Strafe milde ausgefallen, denn das Amtsgericht gab dem Unfallopfer eine Mitschuld. Dass jemand mitten in er Nacht auf einer Landstraße schläft – damit könne man als Autofahrer wirklich nicht rechnen.. Der Unfallfahrer hatte sich nach Verlesung der Anklage nicht zu den Vorwürfen geäußert, lediglich in Richtung von Saschas Mutter ein „Es tut mir leid“ herausgepresst. Eingeräumt hatte er die Tat zuvor bereits gegenüber der Polizei. In die Augen gucken konnte er der traurigen Mutter nicht. Die Justiz hatte viel Verständnis für den Unfallfahrer aufgebracht. Denn es war eine Situation, wie sie jedem von uns hätte passieren können. Der Autofahrer hatte nach dem Unfall sofort die Rettungskräfte alarmiert, sich aber nicht erzählt, dass er den Mann überfahren hatte. Er hatte so getan, als hätte er den Mann auf der Straße bereits verletzt vorgefunden. Auch das hatte keinerlei strafrechtliche Folgen für ihn. Burkhard Vonnahme von der Staatsanwaltschaft Stade erklärt: „Daraus können wir ihm keinen Vorwurf machen, ein Täter muss sich laut unserem Gesetz nicht selbst bezichtigen. Das Wichtigste ist, dass er den Unfall gemeldet hat und das hat er ja getan.“ Jetzt steht das Urteil fest, der 37Jährige hat es akzeptiert, ob Saschas Familie in Berufung geht, das ist noch unklar. Der Fall beschäftigt die Justiz aber weiter und aktuell heute noch die Polizei: Laut Rechtsanwalt des Autofahrers hat sein Mandant Morddrohungen von der Familie des Opfers Sascha erhalten. Der Staatsanwalt teilte uns kurz darauf im Interview mit, dass er die Polizei alarmiert hat und diese das Haus des Verurteilten bewacht, weil er von Gefahrenlage ausgeht. Direkt nach dem Prozess waren wir dann auch mit unserer Kamera Zeuge geworden, wie Saschas Stiefvater in Richtung des Verurteilten brüllte: Wir sehen uns noch! KUNDEN:...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail. Haben Sie zu diesem Fall Hinweise für uns? Oder wollen Sie generell mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie an: 040 822 20 37 0 oder schreiben Sie uns eine Mail! |
18.01.09/19:00/Dornbusch bei Stade/ir +++ Sascha (26) auf Landstraße totgefahren – geständiger Unfallfahrer kommt möglicherweise frei! +++
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Als Maria R. am Grab ihres einzigen Sohnes steht, kann sie ihre Tränen kaum zurückhalten. Mit tränenerstickter Stimme erzählt sie, wie ihr Sohn Sascha sich am 8. Mai letzten Jahres von ihr verabschiedete, um einen Bekannten zu besuchen. Danach hat sie den 26Jährigen nie wieder gesehen. Ihr Sascha wurde überfahren und dabei getötet, mitten in der Nacht, auf einer dunklen Landstraße. Erstmals spricht die Mutter offen über ihren Schmerz. Für sie ist der Schuldige klar: Der Mann, der ihren Sohn überfuhr: Ein Mann aus einer Nachbargemeinde, nachts auf der dunklen Landstraße unterwegs zur Arbeit. „Mir geht’s darum, dass der Angeklagte eine gerechte Strafe kriegt für meinen totgefahrenen Sohn!“ Aber was ist die gerechte Strafe? Die Sache ist nicht einfach. Denn eine Situation wie sie auf dieser Straße passiert ist – sie hätte so möglicherweise jedem von uns passieren können und es wäre ein absoluter Albtraum für jeden Autofahrer! Ob der Autofahrer tatsächlich schuldig der fahrlässigen Tötung ist – das will jetzt das Gericht herausfinden. Die Staatsanwaltschaft hat den Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und deswegen muss der 37Jährige sich nun heute ab 11 Uhr vor dem Stader Amtsgericht (rpt: Amtsgericht) verantworten. Ihm drohen bis zu 5 Jahre Haft – genauso gut ist aber ein Freispruch möglich, sagt die Staatsanwaltschaft. Und darum geht es: Die Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2008. Drochtersen bei Stade, die Kreisstraße 65. Es ist gegen 3 Uhr nachts, der Bäcker ist auf dem Weg zur Arbeit, er sitzt in seinem dunklen Geländewagen, braust durch die Nacht. Er fährt unter 100 Stundenkilometer, hält sich also korrekt an die Geschwindigkeitsbegrenzung... Kurze Zeit später erhält die Notrufzentrale einen Alarmanruf: Der Bäcker ist dran, er meldet, er habe eine verletzte und leblose Person auf der Fahrbahn entdeckt. Die Einsatzkräfte rücken an, können nur noch den Tod des Mannes feststellen. Es ist der Gerüstbauer Sascha R. (26). Später ermittelt die Kripo: Der Unfallmelder hat den Gerüstbauer selbst überfahren. Eindeutige Spuren stellten die Ermittler am Unterboden seines Geländewagens fest. Die Obduktion ergibt: Sascha hatte bereits auf der Fahrbahn gelegen (er war offenbar von einer Feier auf dem Weg nach Hause, hatte Alkohol getrunken). Bei einer Vernehmung räumt der Autofahrer dann unter Tränen ein: Er habe den auf der Straße liegenden Mann in der Dunkelheit einfach übersehen. Er hatte den Unfall zwar gemeldet, sich aber offenbar aus Panik vor strafrechtlichen Konsequenzen zunächst nicht als Verursacher zu erkennen gegeben. „Daraus können wir ihm keinen Vorwurf machen,“ erklärt Burkhard Vonnahme von der Staatsanwaltschaft Stade, „ein Täter muss sich laut unserem Gesetz nicht selbst bezichtigen. Das Wichtigste ist, dass er den Unfall gemeldet hat und das hat er ja getan.“ Jetzt muss das Gericht klären: Hätte der Unfallfahrer bei den Sichtverhältnissen in der Nacht und der Geschwindigkeit, die er gefahren ist, den Mann auf der Straße sehen müssen, oder nicht? Immerhin war es dunkel und die Sichtverhältnisse damit eingeschränkt. Dazu war Opfer Sascha ja schlecht zu sehen, denn er LAG ja auf der Straße. Stellt sich heraus, dass man ihm wegen der Umstände keinen Vorwurf machen kann, dann wird er freigesprochen. Genau davor hat Saschas Mutter Maria R. Angst. Sie will, dass der Mann, der für den Tod ihres Sohnes verantwortlich ist, bestraft wird. Denn verantwortlich für seinen Tod, ist der Autofahrer zweifellos. Laut Obduktion war der junge Mann vorher vermutlich einfach bewusstlos, oder schlief am Straßenrand. Er starb zweifellos durch den Unfall. Am Montag um 11 Uhr beginnt der Prozess - für den Unfallfahrer ein Albtraum, ebenso für die Eltern des toten Sascha. Der Autofahrer hofft auf einen Freispruch, Saschas Mutter Maria R. hofft, er wird verurteilt. „Ein Autofahrer hat so zu fahren, dass er Hindernisse auf der Straße erkennen kann!“ . KUNDEN:...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail. Haben Sie zu diesem Fall Hinweise für uns? Oder wollen Sie generell mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie an: 040 822 20 37 0 oder schreiben Sie uns eine Mail! |
14.01.09/19:00/Hamburg/ir +++ Eine Mutter klagt an: Lehrer missbrauchte Schüler, Tat bereits über 1,5 Jahre ungesühnt! Opferorganisation Dunkelziffer: "Schulbehörde hätte Lehrer sofort aus dem Dienst komplett entfernen müssen!"+++
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Mutter Dagmar E. kommt aus der Hamburger Schulbehörde, sie ist entsetzt. Die 52Jährige kann nicht glauben, was man ihr dort gesagt hat: Der Lehrer Gerhard W. (60, Name geändert), der ihren Sohn und andere Schüler sexuell missbraucht hat, läuft 1,5 Jahre nach Bekanntwerden nicht nur immer noch frei herum – seine Taten haben für ihn auch dienstlich noch keinerlei Konsequenzen gehabt! Zwar ist der Lehrer von der Schule in den Innendienst der Bildungsbehörde (Institut für Lehrerfortbildung) versetzt worden, aber mehr auch nicht. „Ich kann das gar nicht fassen,“ sagt Dagmar E. „in anderen Bundesländern wird sofort reagiert, da werden Lehrer sofort suspendiert.. (vergleiche: http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/PublizierteFaellevonLehrergewaltinDeutschland.htm) Er hat die Situation als Lehrer voll ausgenutzt. Ganz ehrlich – ich würde ihm am liebsten immer noch eine reinhauen.“ Diese fast unflätige Ausdrucksweise will gar nicht recht zu der gebildeten Journalistin Dagmar E. passen – aber die 52jährige zittert fast vor Wut. Mindestens 10 Schüler, darunter auch ihr Sohn Torsten (Name geändert), sind immerhin über 5 Jahre hinweg von ihrem Klassenlehrer sexuell missbraucht worden! Rechtsanwalt Manfred Getzmann, der ihren Sohn vertritt, gibt der Mutter recht: „Was hier mit diesem Lehrer passiert, bzw. nicht passiert ist, das ist ein unglaublicher Skandal! So eine Lehrkraft gehört SOFORT suspendiert, schon alleine um deutlich zu machen, dass Lehrer, die Kinder missbrauchen, als Lehrer harte Konsequenzen zu tragen haben. Das ist eigentlich auch die Linie, die öffentlich propagiert wird – in der Realität sieht das anders aus.“ Die Behörde hält statt dessen bis heute die Hand schützend über den Skandallehrer. Sie hat ihn weich und trocken bei vollen Bezügen auf einem anderen Posten geparkt. Auch die Organisation „Dunkelziffer e.V. “, die sich um sexuell missbrauchte Kinder kümmert, schüttelt nur den Kopf „Hier wird ein völlig falsches Signal gesetzt! Wo bleibt die abschreckende Wirkung für andere Täter in dem Bereich? Hier hätte sofort gehandelt werden müssen!“ sagt Vera Falck von „Dunkelziffer“. (O-Töne im Wortlaut, s.u.) Wo in anderen deutschen Bundesländern sofort hart durchgegriffen wird, nimmt sich die Hamburger Schulbehörde viel Zeit und liefert diese Begründung: „Wir müssen erstmal abwarten, wie das strafrechtliche Verfahren ausgeht“ erklärt Annegret Witt-Bartel von der Bildungsbehörde. Allerdings nur telefonisch. Vor der Kamera will sie sich nicht äußern. Und das, obwohl die Schuld des Lehrers unbestritten ist. Denn im Mai 2007 war bei einer Hausdurchsuchung massives Beweismaterial gegen diesen Lehrer gefunden worden: Auf seinem PC waren Kinderpornos, Nacktfotos von eigenen Schülern in sexuellen Abhängigkeitssituationen. „Das ist typisch, bei Beamtendelikten, dass die von der Öffentlichkeit ferngehalten werden, um auch nicht öffentlich deutlich zu machen, dass es dort eben oftmals massive Verstöße gibt, die dann aber intern geregelt werden. Sprich, der Apparat hält auch irgendwo zusammen – das muss man einfach mal hier deutlich sagen“, sagt Rechtsanwalt Manfred Getzmann kopfschüttelnd. Gerhard W. unterrichtete in Deutsch, Bio, Sport – und Ethik! galt lange als einer der beliebtesten Lehrer der Schule. Im Mai 2007 zeigten Schüler den Mann an. Immer wieder hatte er sie unter dem Vorwand, Sportverletzungen behandeln zu wollen, an ihren nackten Genitalien befummelt, hatte ungefragt Nacktaufnahmen von ihnen gemacht. Nach dem Sportunterricht zwang er sie, nackt zu duschen, wer sich weigerte, dem drohte er offen mit schlechten Noten. KUNDEN:...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail. Haben Sie zu diesem Fall Hinweise für uns? Oder wollen Sie generell mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie an: 040 822 20 37 0 oder schreiben Sie uns eine Mail! |
