16.07.08/13:30/Schwerin/mst/ir/ +++ Eltern der verhungerten Lea-Sophie wegen Mordes verurteilt - 11 Jahre und 9 Monate Haft wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen! +++
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Vor Gericht spielten sich dramatische Szenen ab: Lea-Sophies Mutter warf sich im Gerichtssaal weinend in die Arme ihres Adoptiv-Vaters Norbert G. Der schluckte schwer und sagte laut und immer wieder: DU SCHAFFST DAS! Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagte 13 Jahre Haft gefordert. Für die Verteidiger war es lediglich Totschlag durch Unterlassen, sie beantragten jeweils acht Jahre Haft. Die Eltern haben den Tod ihrer fünfjährigen Tochter Lea-Sophie auf dem Gewissen. Die Kleine verhungerte nicht nur qualvoll; sie konnte sich in den letzten Wochen ihres kurzen Lebens vor Schwäche nicht mehr auf zwei Beinen fortbewegen, Liegegeschwüre bedeckten ihren knochigen geschundenen Körper, wie Rechtsmediziner im Verlauf des Prozesses berichteten. Die erschütternden Qualen des kleinen Mädchens sollen nun mit den verhängten hohen Haftstrafen gegen die Eltern gesühnt werden. (...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder 0179 - 4666 805 oder Mail) |
09.07.08/15:30/Hamburg/mst/ir/ +++ Stalker verhöhnt Justiz und macht weiter! Direkt nach Entscheidung über seine Freilassung bedroht er das Opfer öffentlich erneut mit dem Tod – schriftlich im Internet – Staatsanwaltschaft regiert! +++
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Stalkingopfer Alexandra P. wollte eigentlich nur zur Ruhe kommen. Jetzt geht der Terror schon wieder los! Trotz der strengen Auflagen, sich von ihr fernzuhalten, bedroht ihr Ex-Freund erneut! Auf seinem Profil bei netlog fand Alexandra ein Gedicht von ihm, das den Titel „Blut“ trägt. Unfassbar: Der junge Mann schrieb das Gedicht nur wenige Stunden nachdem er aus Polizeigewahrsam entlassen worden war, weil die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragt hatte! Wenige Stunden später loggte er sich ins Internet ein und schrieb: „Ich hole die Klingen wieder heraus!“ Alexandra P. ist geschockt: „Was soll denn noch alles passieren, damit uns jemand hilft?“ (...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder Mail) |
07.07.08/21:45/Hamburg/ap/mst/ +++ Brutale Schlagstock-Attacke: Stalker geht auf Ex-Freundin und deren Mutter los! Täter trotz Wiederholungsgefahr auf freiem Fuß! Opfer in Todesangst! +++
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Gut ein Jahr gibt es in Deutschland das Antistalkinggesetz – haben die Opfer deshalb in jedem Fall mehr Schutz vor den Tätern? Nein! Diese bittere Erfahrung musste die 19jährige Alexandra P. jetzt machen. Nach einer brutalen Attacke ihres Ex-Verlobten gegen sie, ist dieser, obwohl er gegen das gerichtliche Verbot, sich ihr zu nähern, verstoßen hat, weiter auf freiem Fuß. „Wenn ICH Dich nicht haben kann, dann soll Dich KEINER haben!“ Was ihr Ex-Freund mit diesen Worten meinte, hat er jetzt gezeigt: Nach vorangegangenem wochenlangen Stalking-Terror, hat der 23Jährige in der Nacht von Freitag auf Samstag seine ehemalige Verlobte Alexandra und ihre Mutter in deren Hamburger Wohnung angegriffen und mit einem Schlagstock brutal zusammengeschlagen. Was noch passiert wäre, wenn nicht Nachbarn lautstark Alarm geschlagen hätten, das mag sich Alexandras Mutter Gabriele P. gar nicht ausmalen. Die 43jährige Verkäuferin hat panische Angst: mit zahlreichen Kopfplatzwunden, Prellungen und einem gebrochenen Finger liegt sie im Krankenhaus. So hatte sie der Ex-Freund ihrer Tochter in der Tatnacht zugerichtet. Dass der Täter frei ist – für Gabriele und ihre Tochter Alexandra unfassbar! Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gerichtspressestelle überhaupt keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt! Wiederholungsgefahr kann den Angaben zufolge nur dann rechtlich infrage kommen, wenn ein Täter bereits einschlägig verurteilt wurde. Völlig unverständlich für die Opfer: „Das kann doch nicht wahr sein, dass der wieder frei herumläuft! Wer weiß, was der noch vorhat! Wir haben solche Angst, dass er wieder auf uns losgeht!“ sagt Gabriele P. verzweifelt in unsere Kamera. Ihre Tochter wechselt derzeit im 2-Stunden-Takt ihren Aufenthaltsort. Die erste Eskalation war vergangenen Dienstag: Da stand der Täter auf einmal mit einem Messer vor Alexandra und dem gemeinsamen Kind, bedrohte sie mit den Worten: „Du verlässt mich nicht! Dich kriegt kein anderer“. Weiter ging es am Donnerstag: Der junge Mann versuchte wütend, die Tür von Gabriele P.s Wohnung einzutreten. Denn Mutter und Tochter wollten dem wutschnaubenden gebürtigen Portugiesen die Tür nicht öffnen, vernünftiges Reden war nicht möglich, der 23Jährige brüllte wie von Sinnen vor der Haustür herum. Schon da waren Gabriele P. und ihre Tochter außer sich vor Angst. Alexandra P. reicht es dann. Die 19Jährige ging zur Polizei und zeigte ihren „Ex“ an. Nach einer Beratung erwirkte die junge Frau dann eine gerichtliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, die Andre G. umgehend per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Diese Anordnung verbietet ihm, sich seiner Ex-Freundin zu nähern. Aber der 23Jährige tut genau das Gegenteil, bei ihm brennen offenbar die Sicherungen durch. Die Nacht vom Freitag auf Samstag: Über eine Regenrinne klettert der 23Jährige auf den Balkon, schlägt die Balkontür ein. Sofort greift er Gabriele P. an, prügelt mit einem Schlagstock immer wieder auf die Frau ein. Als die Tochter dazukommt, schlägt er auch auf sie ein. Sie hat den kleinen Tylor auf dem Arm, er bekommt alles mit, auch, als sein Vater seine Mutter zusätzlich mit dem Messer bedroht. Als Alexandra ins Treppenhaus flüchten will, reißt der Täter sie an den Haaren zurück in die Wohnung. Erst als Nachbarn sich lautstark bemerkbar machen und gegen den Lärm protestieren, flüchtet der Täter. Die Polizei kann den Mann kurz darauf vor seiner Wohnanschrift festnehmen. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, eine rund-um-die-Uhr-Überwachung der Opfer ist nicht geplant, die gesetzliche Grundlage fehlt. Ob der Beschuldigte bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist, ist derzeit noch unklar.(...mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder Mail) |