29.01.08/16:00 Uhr/ir/ +++ Lüneburg/ Geständnis: Schülerin erwürgte und erstickte ihr Neugeborenes! !+++
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In Lüneburg hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Schülerin unbemerkt ein Baby zur Welt gebracht und das Kind dann erwürgt und erstickt! Die 17Jährige hatte das Baby demnach am 5.1. in ihrem Kinderzimmer unbemerkt von ihrer Familie zur Welt gebracht. Sie habe das kleine Mädchen dann kurz darauf gewürgt und schließlich mit einem Kissen oder einer Decke erstickt, heisst es von der Staatsanwaltschaft. Die Schülerin hat demnach in der Vernehmung berichtet, sie habe ihr Baby dann in eine Plastiktüte gepackt und unter ihrem Bett versteckt. Entdeckt wurde der Leichnam des Babys am 28.1.08 von der Mutter der 17Jährigen, dies das Zimmer der Jugendlichen aufräumte. Das Baby lag unter dem Bett. Die Familie lebt in dem Lüneburger Stadtteil Kreideberg und ist erst vor ein paar Monaten zugezogen, wie Nachbarn berichten. Die Mutter der Jugendlichen ist unbestätigten Angaben zufolge geschieden und lebt mit ihren neuen Partner zusammen. Beide haben eine Tochter mit in die Beziehung gebracht. Die Schwangerschaft hatte der Staatsanwaltschaft zufolge niemand in der Familie bemerkt, die Jugendliche hatte sich offenbar nach außen nicht verändert und schon immer eher weite Kleidung getragen. Das Mädchen hat gestanden, das Tatmotiv ist unklar, die Staatsanwaltschaft vermutet völlige Überforderung mit der Situation. .....(Mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder Mail) |
22.1.08/14:00 Uhr/ir/(UPDATE) +++ Kinder müssen nochmal aussagen: Neuauflage im Missbrauchsprozess um Kindergärtnerin-Ehemann! Er soll Kita-Kinder missbraucht haben - sie selbst muss sich wegen Beihilfe verantworten! +++
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Eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe müssen die mutmaßlich betroffenen Kinder erneut aussagen. Schon im vergangenen Juni hatten sie aussagen müssen, damals war der Prozess wegen Befangenheit einer Gutachterin geplatzt. Darum gehts: Der Hamburger Heiner A.(Name geändertI, der Ehemann der Kindergärtnerin soll die Kindergartenkinder missbraucht haben! Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat sich der Beschuldigte zwischen Frühjahr 2005 und August 2006 in 20 Fällen an Kindern sexuell vergangen. Zweimal soll es auch zu Körperverletzungen gekommen sein. (UPDATE: Gegen seine zunächst ebenfalls angeklagte Ehefrau ist der Vorwurf der Beihilfe fallengelassen worden.) WIR HABEN UMFANGREICHES BILD- UND O-TON-MATERIAL ZUM FALL. +++ HEUTE, Donnerstag, den 24.01. ist um 9 Uhr Prozessauftakt vor dem Landgericht in Itzehoe in Schleswig-Holstein. WIR SIND VOR ORT +++ .....(Mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder Mail) |
22.1.08/14:00 Uhr/ir/ +++ Junge Männer rammten Familienvater einen Autoschlüssel in den Kopf- Täter müssen nur wegen Körperverletzung vor Gericht - nach Auffassung des Opferanwalts hätte ein Totschlagsdelikt angeklagt werden müssen! +++
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Die schreckliche Tat ist nun über ein Jahr her – darauf, dass seine Peiniger eine gerechte Strafe erhalten, wartet das Opfer Heiko S. bis heute. Eigentlich sollte der Prozess schon im Juli letzten Jahres beginnen – doch durch eine Schlamperei des Gerichts (dieses hatte versäumt, den Anwälten der beiden Beschuldigten das Herzstück des ganzen Verfahrens - die Anklageschrift – zuzuschicken) musste die Verhandlung verschoben werden. Heiko S. reagierte enttäuscht auf die Verschiebung des Prozesses – er hatte gehofft, endlich mit der schrecklichen Tat abschließen zu können. Nun muss er sich erneut mit den Geschehnissen vom Dezember 2006 auseinandersetzen, wenn morgen vor dem Amtgericht Wandsbek der Prozess gegen einen 26jährigen Einzelhandelskaufmann seinen Mittäter, einen 28jährigen beginnt. Es war kurz vor Weihnachten 2006, eine unfassbar brutale Tat: Der 26Jährige benutzte seinen Schlüssel als Waffe, rammte diesen dem Familienvater Heiko S. in den Kopf. Der Schlüssel drang 2 Zentimeter in den Kopf ein, Heiko überlebte wie durch ein Wunder – und nur um Haaresbreite. Ein paar Millimeter mehr und die Hauptschlagader wäre getroffen worden. Wer einem anderen Menschen einen Schlüssel in den Schädel rammt, dürfte vom gesunden Menschenverstand her davon ausgehen, dass dieser das wahrscheinlich nicht überlebt. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch diese Tat nur als „gefährliche Körperverletzung und lebensgefährdende Behandlung“ angeklagt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war kein Tötungsvorsatz erkennbar. Denn schließlich sei der Täter alkoholisiert gewesen und habe nur ein Mal in der Form zugestochen. Überdies sei er zuvor polizeilich noch nie aufgefallen. Für Opfer Heiko ein totaler Schock, für seinen Anwalt nicht nachvollziehbar. +++ Wir sind heute (Mittwoch, den 22.01.08) vor Ort: Amtsgericht Wandsbek, der Prozess beginnt um 13:30 Uhr +++ (Mehr: Bestellen: 040/ 8222 03 70 oder Mail) |